
Das realisierbare Vermögen ist derjenige Teil des in der Bilanz ausgewiesenen Vermögens, der veräußert werden kann, ohne die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Kommune damit zu beeinträchtigen. Beispiele: Wohngebäude, Geldanlagen, Forderungen. Eine Trenn...
Gefunden auf
https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.